Rechte und Pflichten
Hier finden Sie Informationen zu Rechten und Pflichten für Mieter und Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft.
Rechte
- Mitbestimmungsrecht durch Wahl der Vertreter bzw. als Vertreter
- Weitere Geschäftsanteile übernehmen
- Lebenslanges Wohnrecht (keine Kündigung durch Genossenschaft aufgrund Eigenbedarf möglich)
- Hausrecht
- Kleintierhaltung (größere Tiere sind genehmigungspflichtig)
- Einzug von Freunden / Familienmitgliedern (wenn länger als 6 Wochen, dann mitteilungspflichtig)
- Beseitung Mängel / Instandhaltung durch WG Böhlen (ausgeschlossen ist Mietereigentum, Kosten für Beseitigung Bagatellschäden trägt i. d. R. die WG Böhlen eG))
- Längerfristige Untervermietung (genehmigungspflichtig)
Pflichten
- Zahlung eines Geschäftsguthabens
- Gemeinschaftliche genutzte Räume gemäß Hausordnung reinigen, sofern dies nicht an Dritte beauftragt wurde
- Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis gemäß Satzung Stadt/Gemeinde, sofern dies nicht an Dritte beauftragt wurde
- Pünktliche Mietzahlung
- Meldung von Mängeln
- Befolgung der Bestimmungen der Hausordnung
- Heizpflicht (sonst Schimmel oder Rohrbruch aufgrund Frost möglich)
- Genehmigungspflichtige Handlungen beantragen – z. B. Untervermietung, Haustierhaltung, bauliche Veränderungen
- Duldung Modernisierungsmaßnahmen
- Duldung Regeltausch Zähleinrichtungen in den Wohnungen (Wasserzähler, Heizkostenverteiler)