Rechte und Pflichten

Hier finden Sie Informationen zu Rechten und Pflichten für Mieter und Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft.

Rechte

  • Mitbestimmungsrecht durch Wahl der Vertreter bzw. als Vertreter
  • Weitere Geschäftsanteile übernehmen
  • Lebenslanges Wohnrecht (keine Kündigung durch Genossenschaft aufgrund Eigenbedarf möglich)
  • Hausrecht
  • Kleintierhaltung (größere Tiere sind genehmigungspflichtig)
  • Einzug von Freunden / Familienmitgliedern (wenn länger als 6 Wochen, dann mitteilungspflichtig)
  • Beseitung Mängel / Instandhaltung durch WG Böhlen (ausgeschlossen ist Mietereigentum, Kosten für Beseitigung Bagatellschäden trägt i. d. R. die WG Böhlen eG))
  • Längerfristige Untervermietung (genehmigungspflichtig)

Pflichten

  • Zahlung eines Geschäftsguthabens
  • Gemeinschaftliche genutzte Räume gemäß Hausordnung reinigen, sofern dies nicht an Dritte beauftragt wurde
  • Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis gemäß Satzung Stadt/Gemeinde, sofern dies nicht an Dritte beauftragt wurde
  • Pünktliche Mietzahlung
  • Meldung von Mängeln
  • Befolgung der Bestimmungen der Hausordnung
  • Heizpflicht (sonst Schimmel oder Rohrbruch aufgrund Frost möglich)
  • Genehmigungspflichtige Handlungen beantragen – z. B. Untervermietung, Haustierhaltung, bauliche Veränderungen
  • Duldung Modernisierungsmaßnahmen
  • Duldung Regeltausch Zähleinrichtungen in den Wohnungen (Wasserzähler, Heizkostenverteiler)
© Wohnungsgenossenschaft Böhlen eG